Newsletter 12/2016 – C3S

Liebe Mitglieder und C3S-Interessierte,

die vergangene Zwischenzeit war ziemlich turbulent für die C3S: Abschluss des
IMP-Projekts, ein zweifacher Wechsel in der Geschäftsführung, Nachwahlen im
Verwaltungsrat, Umstrukturierung und Öffnung des Core-Teams, Diskussion und
Umsetzung von Mitgliedsbeiträgen, Satzungsänderungen, und nicht zuletzt der
Gesetzentwurf zum Verwertungsgesellschaftengesetz, der uns sehr auf Trab
gehalten hat. Wir wurden um schriftliche Stellungnahme gebeten, als
Sachverständige in den Bundestag bestellt, und von der einen oder anderen
Bundes- und Landtagsfraktion zu direkten Gesprächen eingeladen.

In diesem Newsletter soll es aber nicht nur um Vergangenes gehen, sondern auch
um das, was vor uns steht: Wir haben neben all dem auch unseren
Wahnehmungsrahemenvertrag sowie den Verteilungsplan in Entwurfsfassungen
gebracht, die wir zur Zeit diskutieren, sowie das Tarifsystem
weiterentwickelt. Bis zur endgültigen Fassung sind diese Entwürfe zwar noch
nicht öffentlich, aber wir möchten Dir die Kernbestandteile schon einmal
umreißen. Vor allem aber schreiten wir nun voran in das Zulassungsverfahren!

Folgende Themen behandeln wir in dieser Ausgabe unseres Newsletters:

    1. Ergebnisse von Barcamp & Generalversammlung
    2. Kurzer Ausblick auf das Zulassungsverfahren
    3. www.c3s.cc/nearyou/
    4. GEMA-Tarifrechner
    5. Aktuelle Entwicklungen in der GEMA (YouTube, Verlage)
    6. C3S-Merchandise
    7. bemusic.today
    8. 33C3

1. Ergebnisse von Barcamp & Generalversammlung

Am 16. und 17.04.2016 fand in Düsseldorf unsere dritte Generalversammlung mit
Barcamp (im Rahmen der Micropop Week) statt. Das wichtigste Signal von dort
ist sicherlich, dass wir offiziell den Start des Zulassungsverfahrens
beschlossen haben (s. Punkt 2). Außerdem wurde turnusgemäß
der Verwaltungsrat (VR) neu gewählt. Im Wesentlichen bestätigte die
Generalversammlung den amtierenden Verwaltungsrat im Amt, lediglich für den
aus Zeitgründen nicht mehr angetretenen Michael Weller rückte Max Gössler in
das Gremium nach.

Bei der letztjährigen Versammlung war eine Umstellung der internen
Arbeitsstrukturen ein großes Thema, um es Hilfsbereiten aus der aktiven
Community leichter zu machen, sich effektiv einzubringen. Dieses Jahr konnten
wir eine erfolgreiche Umstrukturierung vermelden — der Verwaltungsrat
beschränkt sich inzwischen auf die offiziellen bzw. formal erforderlichen
Entscheidungsprozesse, dafür wurde das Core-Team um viele freiwillige
HelferInnen erweitert und kümmert sich um das Gros der anfallenden Arbeit. Wir
konnten so mehr hilfswilligen Menschen eine aktive Mitarbeit ermöglichen.

2. Kurzer Ausblick auf das Zulassungsverfahren

Der VR wurde von der Generalversammlung damit beauftragt, beim DPMA das
Zulassungsverfahren einzuleiten. Wir starten damit in einen iterativen Prozess
mit dem Ziel, am Ende erfolgreich als Verwertungsgesellschaft zugelassen zu
werden. Inzwischen ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
verabschiedet, so dass das DPMA auch verbindlich Auskunft erteilen kann, ob es
unsere Vorschläge akzeptiert oder wir etwas abweichend lösen müssten.

Als ersten Schritt haben wir dem DPMA mittlerweile unsere Satzung zur erneuten
Prüfung eingereicht, die wir nach unserem letzten Austausch mit dem DPMA in
Details geändert hatten. Wie sich im Zulassungsverfahren zum VGG
herausstellte, interpretieren das Bundesjustizministerium und wir das Gesetz
noch dahingehend unterschiedlich, inwieweit eine Genossenschaft die
Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen kann. Wir hoffen in diesem Punkt
ausnahmsweise, dass wir Unrecht haben und das DPMA bei Anwendung des VGG der
Interpretation des Gesetzgebers folgt. Sofern wir hier grünes Licht erhalten,
reichen wir Wahrnehmungsrahmenvertrag, Tarifsystem und Verteilungsplan zur
Prüfung nach.

Wahrnehmungsrahmenvertrag

Bekanntermaßen wollen wir ermöglichen, für jedes Werk individuell zu
entscheiden, ob und wie es von der C3S vertreten wird. Die rechtliche
Umsetzung dieses Zieles obliegt dem Berechtigungs- oder Wahrnehmungsvertrag.
Da man diesen im Gegensatz zur GEMA bei uns nicht pauschal für alle Werke
abschließt, ist dies bei uns ein Rahmenvertrag. Er stellt klar, unter welchen
Bedingungen und auf welche Weise man bei uns einzelne Werke registrieren kann,
und wie man zuvor übertragene Rechte bei Bedarf wieder zurück erhält. Auf
dieser Grundlage können Werke zur Verwertung gemäß unseres Tarifsystems
angemeldet werden, für deren Nutzung man dann wiederum Ausschüttungen gemäß
des Verteilungsplans erhält.

Tarifsystem

Die Tarifkommission hat einerseits die im letzten Jahr vorgestellte Formel
soweit konkretisiert, dass sie sich praktisch anwenden lässt, und andererseits
reale Abrechnungsdaten von mehreren Dutzend Live-Clubs erhalten. So konnten
wir unsere Tarifkonzepte als Realitätscheck mit realen Tarifabrechnungen der
GEMA abgleichen.

Als kniffligster Punkt für eine Tarifformel stellte sich eine anwendbare
Definition des „geldwerten Vorteils“ dar, den das Gesetz als Grundlage für
jeden Tarif versteht. Wir verrechnen hierbei beispielsweise für Club- oder
Konzertveranstaltungen den Eintrittspreis nun statt Quadratmetern einer
Tanzfläche mit der (durchschnittlichen) Anzahl von Gästen sowie die Länge der
Veranstaltung, um den geldwerten Vorteil zu schätzen. Ein konkreter Tarif
lässt sich dann beschreiben als der Betrag, der für einen Zuhörer pro Stunde
zu zahlen ist. Dieser Ansatz lässt sich sowohl für genaue Einzelabrechnungen
als auch als Basis für Pauschalen und Gesamtverträge verwenden. Wir erhoffen
uns hiervon realistischere Tarife, da die Schätzung des geldwerten Vorteils
weniger auf einer theoretisch möglichen, sondern der tatsächlichen Nutzung
beruht.

Verteilungsplan

Unser Entwurf des Verteilungsplans hält sich eng an die im Urheberrecht
definierten Rollen, die bei der Verwertung relevant sein können, sowie an die
rechtliche Praxis, wenn es um Fragen der Unterscheidung von Werkformen geht:
Wann ist eine Cover-Version wie das Originalwerk und wann wie eine Bearbeitung
zu behandeln? Ist ein Remix etwas anderes als eine Bearbeitung, und wann
entstehen eigene urheberrechtliche Ansprüche des Remixers?

Vor allem muss der Verteilungsschlüssel transparent machen, was mit Geldern
geschieht, für die uns keine klare Zuordnung zu genutzten Werken vorliegt. Da
das Gesetz VGen auffordert, auch Kulturförderung und Sozialvorsorge zu
betreiben, sollen diese Gelder zunächst hierfür verwendet werden. Damit dieser
Anteil dennoch nicht überproportional ausfallen kann, legt der Verteilungsplan
klare Grenzwerte fest und überlässt es der Generalversammlung, über die
Verwendung von Geldern zu entscheiden, die diese überschreiten.

Zeitplan

Der genaue zeitliche Rahmen ist abhängig vom Verlauf des Verfahrens. Hat das
DPMA nur wenig an unseren Konzepten auszusetzen (d.h. es sieht keine
rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Probleme), könnten wir in einigen
Monaten formell durch sein. Je nach Änderungsbedarf kann sich das Verfahren
entsprechend verlängern. Wir halten Dich über den Fortgang auf dem Laufenden.

Sollte das DPMA Satzungsänderungen verlangen, die eine Genossenschaft nicht
erfüllen kann, werden wir grundsätzlich umdisponieren müssen. Mögliche
Alternativen könnten eine Zulassung im europäischen Ausland oder die Gründung
einer zusätzlichen Körperschaft sein, die als Tochter der Genossenschaft
fungiert und zugelassen werden kann. Auch Rechtsmittel, die eine Änderung des
VGG erwirken sollen, wären eine Option, würden allerdings aller Voraussicht
nach mehr Zeit beanspruchen.

3. C3S – NearYou

Wer trinkt Kaffee und Bier gerne alleine? Niemand, deshalb gibt es jetzt mit
NearYou eine Möglichkeit, Gleichgesinnte in Deiner Region zu finden und
Dich mit ihnen zu vernetzen. Du kannst auf dieser Karte einfach den
Ansprechpartner in Deiner Region anschreiben und schon lernst Du neue Leute
kennen und kannst schöne Aktionen starten.

Es gibt noch niemanden in Deiner Umgebung? Dann baue Du doch eine kleine
Community auf. Schreibe dazu bitte eine Mail an julian.tillmann(at)c3s(dot)cc — er
fügt dann für Dich ein Kontaktformular auf der Karte ein. Näheres zu Deiner
Person wird dabei nicht öffentlich gemacht, Du wirst so aber direkt für C3S-
Interessierte aus deiner Region kontaktierbar.

4. GEMA-Tarifrechner

Die C3S hat die erste Version eines Onlinerechners für GEMA-Tarife zur
freien Verwendung im Internet veröffentlicht. Auf der Seite lassen sich drei
Tarife kalkulieren: M-CD II 2 (Clubs und Diskotheken), U-T I (Tanzlokale mit
Livemusik) und U-K I (Livekonzerte). Wir brauchten dieses Werkzeug zur
Aufstellung eigener Tarife, um jederzeit direkte Vergleichssimulationen mit
den Tarifen der GEMA vornehmen zu können. Die Kalibrierung des eigenen
Tarifssystems ist wesentlich für das Zulassungsverfahren.

Der Rechner umfasst den Zeitraum von 2014 bis 2022. Er geht damit ein paar
Jahre weiter in die Zukunft als der offizielle Onlinerechner der GEMA, welcher
bisher nur Kalkulationen für ein Jahr im Voraus bzw. in die Vergangenheit
erlaubt. Aufgrund der sich teilweise über mehrere Jahre anpassenden
Einführungsrabatte der jüngeren Tarifänderungen verändern sich die
Rechnungsbeträge in einigen Tarifen jedes Jahr. Außerdem berücksichtigt der
Rechner alle im Tarifsystem geregelten Sonderfälle wie Gesamtvertrags- oder
Benefiznachlässe. Das Tool gestattet so einen Blick auf die planmäßige
Entwicklung der GEMA-Tarife in den kommenden Jahren, was auch für andere von
Nutzen sein kann und idealerweise dazu beiträgt, die häufig sehr emotional
geführte Tarifdiskussion etwas zu versachlichen.

Für ihr kooperatives Feedback möchten wir an dieser Stelle auch den
Tarifexperten der GEMA danken. Wir baten sie im Vorfeld, den Rechner zu
begutachten, damit wir sichergehen können, dass wir die teilweise sehr
komplexen Tarife korrekt umgesetzt haben. So ließen sich letzte Unklarheiten
unkompliziert ausräumen. Obwohl keine Rechnungsfehler bekannt sind, empfehlen
wir als offizielle Referenz dennoch, weiterhin den Online-Tarifrechner der
GEMA
heranzuziehen.

Technisch umgesetzt ist der Onlinerechner als Paket „GEMATariff“ für die
Statistiksoftware R. Es läßt sich für umfassendere Simulationen auch ohne
die Weboberfläche einsetzen. Das Paket wurde unter einer freien Softwarelizenz
(AGPL >= 3) veröffentlich und kann im Quelltext heruntergeladen,
weiterentwickelt und in eigenen Projekten verwendet werden. R-Entwickler sind
ausdrücklich eingeladen, an der Erweiterung des Pakets (v.a. der Ergänzung
weiterer Tarife) mitzuwirken.

5. Aktuelle Entwicklungen in der GEMA (YouTube, Verlage)

Auch innerhalb der GEMA hat sich in den letzten Wochen einiges getan: Viele
haben es schon nicht mehr für möglich gehalten, aber die GEMA hat sich mit
YouTube geeinigt. Wir freuen uns über diesen auch aus unserer Sicht längst
überfälligen Schritt, sowohl für die betroffenen Urheber_innen als auch alle
YouTube-Nutzer_innen ist das eine sehr gute Nachricht. Man muss allerdings
davon ausgehen, dass diese Vereinbarung nur übergangsweise Bestand haben wird.
Zumindest hat die GEMA direkt nach ihrem Bekanntwerden mitgeteilt, dass die
Verantwortlichkeiten aus ihrer Sicht damit noch nicht abschließend geklärt
sind. Auch die YouTube-Mutter Google relativiert die Übereinkunft und versteht
sie als freiwilliges Entgegenkommen, nicht jedoch als rechtliche
Verpflichtung. Bei allem Jubel sollten diese Details nicht übersehen werden.

Wenig später unterlag die GEMA in einem Rechtsstreit mit Bruno Kramm und
Stefan Ackermann („Das Ich“) in der Frage, ob sie automatisch Geld an
Musikverlage ausschütten darf. Diese jahrzehntelange Verteilungspraxis, die
ein üblicher Bestandteil vieler Verlagsverträge ist, könnte damit vor dem Ende
stehen. Die Verlage müssten das Geld dann in Zukunft von den Urheber_innen
bekommen, nicht mehr direkt von der Verwertungsgesellschaft. Wir haben den
starken Einfluss von Verlagen innerhalb der GEMA, wo sie auch in der
Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind, schon sehr früh zum strukturellen
Problem für ein Urheber_innen-Kollektiv erklärt. Welche praktischen
Auswirkungen das Urteil hierauf haben wird, werden wir gespannt verfolgen.

6. C3S-Merchandise

Es gibt ab sofort eine weitere Möglichkeiten, uns durch den Kauf von
Merchandise zu unterstützen. Wir haben einen Spreadshirt-Shop eingerichtet,
in dem es in Zukunft immer mal wieder neue, saisonale Designs geben soll.
Vielleicht ist hier ja noch das eine oder andere Weihnachtsgeschenk zu finden
🙂

Wenn Du uns auch ohne den Erwerb von Merchandise unterstützen möchtest,
möchten wir noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, am Sustain-Programm
teilzunehmen. Wir sind auf Einnahmen wie diese angewiesen, bis wir uns nach
der Zulassung autonom aus der eigentlichen Geschäftstätigkeit finanzieren
können. Alternativ legen wir Dir die Option ans Herz, dem gemeinnützigen
OpenMusicContest.org e.V. Beträge zu spenden, die steuerlich absetzbar
sind.

7. bemusic.today

Vom 09.-18.12.2016 findet der erste große Online-Kongress bemusic.today
statt. Mehr als 30 Beiträge wird es in den zehn Tagen zu sehen geben, in denen
Experten ihre eigenen Erfahrungen aus dem Musikbetrieb mit Dir teilen möchten.
Bisher haben sich schon mehr als 5.000 Teilnehmer_innen registriert. Die
Teilnahme ist kostenlos.

Einer der Vortragenden wird C3S-Mitgründer und Co-Direktor m.eik michalke
sein. Die Beiträge sind in Form von strukturierten Video-Interviews verfügbar.

8. 33C3

Wie in den vergangenen Jahren werden wir auch auf dem 33. Chaos Communication
Congress (33C3) vom 27.-30.12.2016 in Hamburg vertreten sein. Wir haben eine
Assembly angemeldet und freuen uns, wenn Du uns dort auf ein Gespräch besuchen
kommst! Näheres zum 33C3 erfährst Du im Wiki

Wir wünschen Dir schon einmal ein paar besinnliche Tage und einen guten Rutsch
ins neue Jahr!

Viele Grüße :: Dein C3S-Team

Category: NEWS, Newsletter Archiv, press

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