C3S begrüßt Kursänderung der GEMA
Düsseldorf, 12. August 2013 – In aktuellen Interviews zeigt sich die GEMA erstmals offen gegenüber einer Integration von Creative-Commons-Lizenzen. Die Initiatoren der Cultural Commons Collecting Society (C3S) zeigen sich erfreut über den Sinneswandel. „Jahrelang hat uns die GEMA erklärt, dass Creative Commons weder von ihren Mitgliedern gewünscht wird, noch mit ihren Berechtigungsverträgen vereinbar wäre. Dass es nun zu diesem erfreulichen Sinneswandel kommt, ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass mit der C3S eine Konkurrenzgesellschaft im Entstehen ist, die diesen neuen Lizenzen gegenüber von Anfang an offen ist“, freut sich C3S-Mitinitiator Wolfgang Senges. Derzeit sammelt die C3S per Crowdfunding unter http://www.startnext.de/c3s Geld für den Aufbau einer GEMA-Alternative.
Noch im Januar 2012 hieß es in einem Statement der GEMA: „[..] gegen eine Öffnung des Wahrnehmungsmodells der GEMA für die gleichzeitige Vergabe von Rechten an einzelnen Werken im Rahmen von CC-Lizenzen sprechen [..] gewichtige Gründe“. Der Schutz der Urheber „würde durch die Möglichkeit zur Herausnahme von Rechten an einzelnen Werken durch den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand beeinträchtigt. [..] Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ginge zu Lasten der übrigen Berechtigten.“ Ab Mai 2012 stellte die C3S ihr Konzept auch online vor und wies wiederholt während Veranstaltungen auf die technische Machbarkeit hin, die Projekte und Unternehmungen wie RegisteredCommons oder SafeCreative bereits unter Beweis gestellt haben.
„Wir gehen davon aus, dass die GEMA in den nächsten Jahren auch noch die letzten vorhandenen Fehleinschätzungen gegenüber Creative Commons ablegen wird. Dazu zählt etwa das nach wie vor kolportierte Missverständnis, Creative-Commons-Lizenzen seien gleich bedeutend mit einem Verzicht auf Einnahmen.“, erwartet Meik Michalke, der vor dem Start der C3S-Initiative bereits mehrere bundesweite Musikwettbewerbe zur Aufklärung über Creative Commons organisierte. Wolfgang Senges dazu: „Gleichgültig, ob CC oder nicht: Der Urheber kann jedes seiner Werke verkaufen. Der Unterschied liegt darin, dass der Urheber alleine entscheidet, wie der Nutzer das einzelne Werk einsetzen darf.“
Mit Verweis auf die Ankündigungen der GEMA fährt Michalke fort: „Wir sehen die GEMA nicht als echte Alternative zur C3S. Ob ihre Bemühungen den Ansprüchen von CC-Künstlern genügen werden, lässt sich erst ermessen, wenn die GEMA ein stimmiges CC-Konzept vorlegt. Aus unserer mehrjährigen Bearbeitung dieses Themas wissen wir, wie komplex diese Aufgabe ist. Mit Interesse beobachten wir daher, wie die GEMA neue Ansätze in der Praxis umsetzen will, sei es bei der Definition kommerzieller Nutzung oder der grundsätzlichen Frage, ob sie überhaupt alle sechs Standardlizenzen unterstützen kann. Bislang bleibt sie konkrete Antworten zu diesen Themen schuldig.“
„Man darf auch nicht den Fehler machen, die C3S auf Creative Commons zu reduzieren. Wir wollen auch nicht-CC-Künstler vertreten und ‚all rights reserved‘-Lizenzen gleichwertig neben Creative-Commons-Lizenzen anbieten“, ergänzt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, einer der beiden Juristen im Gründungsteam der C3S. „Wir unterscheiden uns konzeptionell in vielen weiteren Punkten von der GEMA: Eine Genossenschaft wie die C3S basiert grundsätzlich auf mehr demokratische Mitbestimmung; wir möchten flexible Lizenzentscheidungen für einzelne Werke bieten, oder eine wesentlich genauere Abrechnung der tatsächlich genutzen Musikstücke.“
Senges fügt hinzu: „Wir hoffen, dass uns die GEMA auch in diesen Punkten noch nachkommt, wenn wir weitere Erfolge vorweisen können. Denn dass ein Unternehmen wie die C3S noch vor seiner Gründung Veränderungen bewirkt, ist kein schlechtes Zeichen.“
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