News Update Januar 2025: Zulassung und Umzug

Zulassung

Am 31.1. haben wir in einer E-Mail an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) noch einmal unseren Willen bekundet, die Zulassung als Musikverwertungsgesellschaft voranzutreiben und um Rückmeldung innerhalb des ersten Quartals gebeten. Auf unser letztes Schreiben im Mai hatte das DPMA uns bisher nicht geantwortet, was wir jetzt einfach als Zeichen interpretieren, dass unsere Lösungsvorschläge zu bestehenden Unvereinbarkeiten der Satzung mit geltendem Recht zweckdienlich waren.

Mit Hinblick auf die Antragstellung hatten wir zuletzt unseren Geschäftsplan aktualisiert und drei Werkverträge zur Komplettierung unserer Verwaltungssoftware CoRA auf den Weg gebracht, die nun in Grundzügen Abrechnungen für Lizenznehmer*innen und -geber*innen gemäß unserem Live-Tarif v1.4 anfertigen kann. Derzeit wird ein entsprechendes Web-Frontend für die Anmeldung von Live-Veranstaltungen entwickelt und anschließend die bestehende Werkregistrierung verbessert. Die Werkverträge wurden vor allem durch den Umzug des Büros von Düsseldorf nach Essen möglich, der unsere Mietkosten deutlich senkt.

Nach der angestrebten Zulassung durch das DPMA sind dies die Vorbedingungen für die Aufnahme des Betriebs als Verwertungsgesellschaft:

  • Verabschiedung der neuen Satzung durch eine Generalversammlung
  • Bestätigung der Geschäftsführung durch das in der neuen Satzung vorgeschriebene zweistufige Verfahren
  • Wahl und Einsetzung der Kommission für Wahrnehmungsangelegenheiten
  • formelle Einreichung von Vorschlägen wahrnehmungsrelevanter Dokumente wie Live-Tarif, Rechtekatalog, Verteilungsplan und Wahrnehmungsrahmenvertrag durch die Kommission für Wahrnehmungsangelegenheiten
  • Verabschiedung obiger Dokumente durch eine Generalversammlung
  • Sicherstellung der Finanzierung und Personaldecke zur Betriebsaufnahme
  • eine erfolgreich durchlaufene Testphase unserer Verwaltungsinfrastruktur (Werkregistrierung, Nutzungsmeldung, Rechnungsstellung an Lizenznehmer*innen, Verteilung der Einnahmen an Berechtigte)

Für die in der geplanten Satzung vorgeschriebene Kommission für Wahrnehmungsangelegenheiten möchten wir unsere ordentlichen Mitglieder schon jetzt anregen, in sich zu gehen, ob sie sich eine Kandidatur vorstellen können. Die Kommission berät und entscheidet über wahrnehmungsrelevante Vorlagen z.B. über Tarife oder den Verteilungsplan und hat alleiniges Vorschlagsrecht, um diese auf Generalversammlungen beschließen zu lassen.

Umzug

Durch den Wegfall unserer Untermieter des Büros in der Düsseldorfer Rochusstraße und einer drohenden happigen Mieterhöhung nach dem im Dezember ausgelaufenen Vertrag wurde es nötig, für Ersatz zu sorgen. Unser ehemaliges Verwaltungsratsmitglied Oliver hat uns neue Räumlichkeiten vermittelt, was uns in finanzieller Hinsicht wesentlich entlastet. Er wird Eva auch bei den alltäglichen Büroarbeiten unterstützen. Diese hatten wir nach der Pandemie bereits weitgehend ins Homeoffice verlagert, so dass jetzt die Zeit gekommen war, die Räumlichkeiten den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen.

Die neue Postanschrift der C3S SCE ist seit 1.1.2025: Welkerhude 39, 45356 Essen. Der offizielle Sitz der Genossenschaft bleibt aber Düsseldorf.

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Category: NEWS, Update

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